Project Description

Dr. Alfred Wertheim

Dr. Alfred Wertheim
* 6. Oktober 1889 in Hannover
† 5. Januar 1945 in Auschwitz

Osterstraße 13, Aurich

Betrogen im Glauben an die Gerechtigkeit

Jurist wird 1944 aus dem Gerichtsgefängnis nach Auschwitz deportiert

Als Dr. Alfred Wertheim im März 1944 im Gerichtsgefängnis in Bremen-Stadt sitzt, macht sich der 54-jährige jüdische Jurist immer noch Hoffnungen, aus den Fängen der Nationalsozialisten zu entkommen.

Er schreibt seiner nichtjüdischen Frau Lotte Wertheim einen langen Brief und fragt: „Ist das Gesuch an den Herrn Reichsmarschall Göring abgegangen? Weißt Du das bestimmt?“ Weiter wird sie lesen: „Ich bin ja nicht gerade eingebildet, habe aber doch eine gewisse Genugtuung darüber, daß ich die besten Kräfte meines Lebens im Staatsdienst verbrauchen durfte u. daß ich als Landgerichtsrat in Aurich über meine Unparteilichkeit in meiner Rechtsprechung die ungeteilte Anerkennung, auch von nationalsozialistischer Seite ausgesprochen, erhalten habe. Schade, daß ich sie nicht schriftlich von der Partei besitze, doch das Zeugnis von Landgerichtsrat Henryschowski über das von mir schon Jahre vor der Machtübernahme gezeigte Interesse und Verständnis für den Nationalsozialismus und daß ich das auch in meiner Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht habe, dürfte an sich schon genügen.“

Wertheim spricht in dem auf vier Seiten sehr klein geschriebenen Brief davon, dass er sich bereits seit sechs Monaten in Haft befindet. Am Schluss des Briefes, der auf den 7. März 1944 datiert ist, wird er noch sehr persönlich und schreibt seiner Frau, die in Göttingen wohnt: „Du wirst dieses Jahr 64 Jahre alt und ich 55. Im Juli sind wir 23 Jahre verheiratet. Wir sind eigentlich also alte Leute. Und doch sage ich jetzt noch zu Dir wie damals, als ich als junger Referendar Dich in den Rosengarten meines Herzens führte: Kleine, liebe Lotte, ich liebe Dich, ja ich liebe Dich stets, Dein Alfred.“ Schon mitten im Brief klingt es an einer Stelle herzzerreißend: „Einen Menschen auf dieser trostlosen Welt zu wissen, der einen liebt, ist ein wunderbares Gefühl. Das hält mich! Daran richte ich mich auf, wenn die Depressionen kommen. Gut, daß ich das als früherer Strafrichter einmal selbst kennen lerne! Deine Liebe ist wirklich ganz groß, meine Lotte! Das hast Du bewiesen! Dein Herz voll überströmender Sehnsucht nach Zärtlichkeit! Welcher Reichtum wohnt in Deinem Gemüt! Welch tapfere Gläubigkeit kennzeichnet Deinen Weg! Welche Güte und Klugheit des Herzens hieltest Du stets für mich bereit! Und wie selbstsüchtig bin ich dagegen stets gewesen! Wieviele Fehler hab ich gemacht!“

Den nächsten Brief ihres Mannes, der noch erhalten ist, erhält Lotte Wertheim Anfang August 1944 aus Auschwitz. Ob es in den dazwischenliegenden fünf Monaten noch einen Kontakt gab, ist unklar. Aus dem Gefängnis hatte Dr. Wertheim jedenfalls noch flehentlich darum gebeten, einige Artikel des täglichen Bedarfs wie „ein großes Stück Seife“, ein „Brillen­etui“, „2 Manschettenknöpfe, 1 Schlips, 1 Kragenschoner“ und „Kandis nicht vergessen!“ zugeschickt zu bekommen. Aus Auschwitz schreibt er dann auf einem Formblatt: „Meine innigst geliebte Lotte. Was wirst Du erleichtert aufatmen, ein Lebenszeichen von mir in der Hand zu halten. Am 11. Juni ging der Transport von Bremen, am 17. Juni kam Dein Junge in guter Verfassung in Auschwitz an. Mir geht es Gott sei Dank gut. Das ist die Hauptsache.“

Dass er ganz offensichtlich eingeschränkt war bei seinen Zeilen an die Frau, wird durch den nächsten Satz deutlich: „Wenn ich nun in diesem Brief mich etwas materiell einstelle, sei bitte nicht böse. Ich brauche Dir nicht erst zu versichern, wie intensiv ich gerade hier an Dich denke. Also: Paketsendungen sind nicht beschränkt. Du darfst mir sogar 2 Pakete pro Woche senden.“ Er bittet um Speck, Schmalz, geräucherte Wurst, aber auch um Unterhemd, Unterhose, Pullover, Bleistift und Tabak.

Die Bestimmungen für das Verfassen der Briefe standen in sechs Punkten auf jedem Briefformular. Selbst für den Postboten war sichtbar, dass jemand Post aus einem Konzentrationslager erhielt. Auch der Absender des an Lotte Wertheim gesendeten Briefes war deutlich sichtbar: „Auschwitz O/S Postamt 2, Schutzhäftling Alfred Wertheim, geb. am 6. Oktober 1889, Gef.-Nr. 189160 Block 12a Stube 4“. Zu den Post-Bestimmungen gehörte, dass jeder „Schutzhäftling“ im Monat zwei Briefe oder zwei Karten von seinen Angehörigen empfangen und an sie senden durfte. Die Briefe „müssen lesbar mit Tinte, einseitig und in deutscher Sprache geschrieben sein“. Was erstaunt: „Zeitungen sind gestattet“. Die Briefe wurden jeweils mit einem roten „Geprüft“-Stempel versehen.

Gefangenenpost war KZ-Häftlingen grundsätzlich erlaubt, Juden und sowjetische Kriegsgefangene waren in der Regel ausgeschlossen. Ab Oktober 1942 waren auch Paketsendungen zulässig. Der Postverkehr lief ausschließlich mit Zensur. Auch wurden viele Pakete von SS-Wachmannschaften geplündert, solange, bis das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt diese Praxis bei Todesstrafe untersagte. Der Postverkehr wurde auch deshalb zugelassen, um wenigstens partiell Gerüchten über KZs entgegenzuwirken. Andererseits wurde das Recht, Briefe zu schreiben und zu empfangen, auch als Druckmittel gegenüber den Häftlingen eingesetzt, indem ein Entzug als Strafe verhängt wurde. Alfred Wertheim stellt eine große Ausnahme dar, weil er als Jude Post verschicken konnte. Dies lag sicherlich auch daran, dass er eine „arische“ Frau hatte und damit überhaupt eine Anlaufstelle. Andere Juden wussten ja gar nicht, wohin sie Post schicken konnten, da ihre Angehörigen verstreut lebten oder selbst in KZs gefangen gehalten wurden.

Die Briefe, die Lotte Wertheim erhielt, hat sie ganz offensichtlich durchnummeriert und jeweils mit dem Datum versehen, an dem der Brief bei ihr zugestellt worden ist. Den neunten und letzten Brief empfängt sie am 26. Januar 1945, geschrieben hat ihn ihr Mann am 10. Dezember 1944. Als sie den Brief öffnet, ist Dr. Alfred Wertheim bereits tot. Laut Bundesarchiv wurde er am 5. Januar 1945, also keine drei Wochen vor der Befreiung des Lagers durch die Rote Armee, ermordet. Dokumente zu seinem letzten Lebensabschnitt gibt es nicht.

Seine Frau Lotte weiß auch im Februar 1950 nichts über den Verbleib ihres Mannes, als sie an das Sonderstandesamt Arolsen im Kreis Waldeck schreibt. Sie fragt, ob es möglich sei, „auch über Todesfälle in Auschwitz Auskunft zu geben“. Welche Antwort sie erhält, ist nicht bekannt. Ihrem Anschreiben sind allerdings ein paar interessante Informationen über den Verlauf der Gefangenschaft zu entnehmen. So schreibt sie, dass ihr Mann am 9. September 1943 durch die Gestapo (in Hilversum, Holland) verhaftet wurde und durch sieben Gestapo-Gefängnisse bis hin zum Lager in Wilhelmshaven und später nach Bremen gelangte, von wo er am 10. Juni 1944 mit dem Transport nach Auschwitz kam. Aus Unterlagen ist übrigens ersichtlich, dass Alfred Wertheim am 17. Juni 1944 mit einem Sammeltransport mit insgesamt 21 Häftlingen nach Auschwitz kam. Bei seinem letzten Brief vom 10. Dezember 1944 habe er „Block 8a, Stube 5“ als Aufenthaltsort angegeben, schreibt sie. Nach seiner Verhaftung in Holland wird er zunächst in das niederländische Lager Vught gebracht. Es scheint eine wahre Odyssee an Gefängnissen zu folgen, ehe es ins Vernichtungslager geht.

Wie aus Meldeunterlagen in Aurich hervorgeht, hat Alfred Wertheim die Stadt Ende November 1938 – also unmittelbar nach der Reichspogromnacht – verlassen. Er meldet sich von der Lilienstraße 9 zum 23. November 1938 nach Groningen ab und kann in dem Nachbarland anscheinend fast fünf Jahre lang unbehelligt leben. Wie eng der Kontakt zu seiner Frau in der Zeit war, kann nur erahnt werden. Sie hatte Aurich ebenfalls 1938, allerdings in Richtung Hannover, verlassen.

Als die Wertheims Aurich den Rücken kehren, liegt eine längere Leidenszeit hinter ihnen. Kurz nach der Machtübernahme, bereits am 1. April 1933, teilte der Landgerichtspräsident in Aurich dem Oberlandesgerichtspräsidenten in Celle unter dem Betreff „Beurlaubung jüdischer Richter“ mit, er habe dem Landgerichtsrat Dr. Wertheim „seinem Antrage entsprechend, bis auf weiteres beurlaubt“. Ein solcher Antrag Alfred Wertheims, der seinerzeit 43 Jahre alt ist, ist in den Personalakten nicht zu finden und wurde wohl auch nie gestellt.

Ein Leben ohne Existenzgrundlage

Unter dem Schlagwort „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ war es eine der ersten Maßnahmen der Nationalsozialisten, die Juden aus dem Staatsdienst zu verdrängen. Von diesem Gesetz, das einem Berufsverbot gleichkommt, war auch Alfred Wertheim betroffen. Er wird in den Ruhestand versetzt, ein Ruhegehalt wird ihm verwehrt. Der Präsident des Auricher Landgerichts legt noch ein gutes Wort für ihn ein und schreibt an höhere Stelle: „Wertheim ist auf Grund des § 3 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 zum 1.Oktober d. Js. in den Ruhestand versetzt. Weiteres, namentlich § 4 a. a. O., lag gegen ihn nicht vor. W. war zeitweise Vorsitzender des Schöffengerichts in Aurich. Als solcher hat er sich in politischen Strafsachen weder gegenüber linksradikalen Elementen unangemessen weich, noch gegenüber Nationalsozialisten unangebracht scharf gezeigt. Im Gegenteil hat W. gegenüber Kommunisten hier und da eine anerkennenswerte Energie aufgebracht, und sich Nationalsozialisten gegenüber einer von diesen wiederholt anerkannten besonderen Objektivität befleißigt. Es wird mir das vom Justizfachschaftsleiter in Aurich auf Grund seiner persönlichen Beobachtungen in Hauptverhandlungen ausdrücklich bestätigt“.

Der Präsident des Landgerichts schließt seinen Bericht wie folgt: „W. wird durch seine Entlassung ohne jedes Ruhegehalt hart getroffen. Der seiner Rasse sonst eigene skrupellose Geschäftssinn und die allgemeine Versiertheit, die dem Juden jede Umstellung ermöglicht und ihn immer wieder auf die Füße fallen lässt, geht W. völlig ab. Er ist ein ungewöhnlich unpraktischer und hilfloser Mensch, dem es ohnehin besonders schwer würde, sich eine neue Existenz zu schaffen“. Alfred Wertheim erhält schließlich im Dezember 1933 für die Dauer von zwei Jahren ein Ruhegehalt von 222 Reichsmark gewährt, das später bis Ende 1939 weiter bewilligt wurde.

Dem Hannoveraner war es nicht in die Wiege gelegt, als Jurist zu arbeiten. Er besuchte zwar das Kaiser-Wilhelm-Gymnasium seiner Vaterstadt, verließ dieses aber Ostern 1905 mit der Reife der Obersekunda, um Kaufmann zu werden. Sein Vater Benno Wertheim war Fabrikant. Der Sohn absolvierte eine dreijährige Kaufmannslehre bei der Textilfabrik Max Rosenbaum in Hannover, wo er anschließend als Handlungsgehilfe arbeitete. Nebenbei büffelte er für seine Hochschulreife, die er Ostern 1911 mit 21 Jahren ablegte. Die kommenden drei Jahre studierte er in Berlin und Göttingen Rechtswissenschaften. Das Examen bestand er 1914, die Zweite Staatsprüfung legte er im Dezember 1919 ab.

Es war keine gute Zeit, schon gar nicht für Staatsbedienstete. Zunächst tobte der Erste Weltkrieg, dann zogen Weltwirtschaftskrise und die Inflation auf, die im November 1923 ihren Höhepunkt fand. Bis 1922 galt eine Einstellungssperre bei der Justiz. Alfred Wertheim bekommt zwischen 1920 und 1923 nur befristete Aufträge, so bei der Staatsanwaltschaft Hannover, am Landgericht Hannover, am Amtsgericht Harburg, am Amtsgericht Hannover und am Amtsgericht Hoya. Meistens nur für einige Wochen.

„In der übrigen Zeit war ich unbesoldet und lebte zum Teil von den mir gewährten Unterhaltszuschüssen, zum Teil von dem, was meine Frau durch Privatunterricht verdiente“, notiert der Jurist 1933 in einem Schreiben zur Entlassung aus dem Staatsdienst, den er verhindern wollte. 1924/25 nahm er sogar eine Bürohilfsarbeiterstelle im mittleren Justizdienst an, um etwas Geld zu verdienen. Ab Mitte 1925 gab es Anwaltsvertretungen für ihn, ehe er im Oktober 1926 in Aurich zum Landgerichtsrat ernannt wurde und damit endlich beruflich angekommen war. Die sieben Jahre bis zu seinem Berufsverbot 1933 dürften zumindest beruflich seine beste Zeit gewesen sein. Die zwölf Jahre bis zu seiner Ermordung im Januar 1945 schwankte Alfred Wertheim hingegen zwischen Hoffen und Bangen.

Seine Witwe Lotte Wertheim verstarb 1966 im Alter von 86 Jahren in Göttingen. Sie hat ihren neun Jahre jüngeren Mann um 21 Jahre überlebt. Für Alfred Wertheim wurde am 9. November 2012 in der Osterstraße 13 ein Stolperstein verlegt.

Quellen:
  • Personalakten, Staatsarchiv Hannover (Hann. 173, Acc. 31 / 87 Nr. 59 / 2)
  • Briefe von Alfred Wertheim an seine Frau Lotte Wertheim, Inventarnummer 2001/223,
    Archiv Jüdisches Museum Berlin
  • Korrespondenz T/D 145038, 6.3.3.2 / 87064887, ITS Digital Archives, Bad Arolsen
Recherche:

Ulrich Kötting / Bernd-Volker Brahms